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Detailergebnis zu DOK-Nr. 58831

Straßenbeton - Verkehrsfreigabe bei winterlichen Bedingungen / Pavement concrete - opening-to-traffic under winter conditions

Autoren P. Nischer
Sachgebiete 11.3 Betonstraßen
16.4 Winterdienst

Wien: Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 2006 (Schriftenreihe Straßenforschung H. 559) S. 1-35, 16 T, 2 Q, Anhang

Beton, der bereits in jungem Alter Frost-/Taumitteln ausgesetzt wird, kann dadurch in seiner Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt werden. Bei den Untersuchungen sollte geklärt werden, nach welcher Zeit Betonfahrbahnen unter winterlichen Bedingungen für den Verkehr freigegeben werden können. Dazu wurden Proben aus 4 in Österreich erprobten Straßenbetonrezepturen (konventioneller Oberbeton 0/22 mm, normal und frühhochfest, sowie Waschbetonoberflächen mit 8 mm und 11 mm Größtkorn) bei +12 °C und +5 °C hergestellt und bis zur Prüfung gelagert. Als Referenzproben dienten Probekörper mit der gleichen Zusammensetzung und Lagerung, deren Frost-/Taumittel-Widerstand jedoch an geschnittenen Flächen ermittelt wurde. Die Frost-/Tausalz-Prüfungen wurden bei den +12 °C gelagerten Proben nach 3, 7 und 28 Tagen und bei den +5 °C gelagerten Proben nach 4, 11, 18 und 28 Tagen gemäß ÖNORM B 3303 durchgeführt. Die Abwitterungen wurden nach 7, 14, 28, 42 und 56 Frost-/Tau-Wechseln ermittelt. Aufgrund der Ergebnisse konnte festgelegt werden, dass die erforderlichen Schutzzeiten vor einer erstmaligen Taumittelbeaufschlagung bei den Waschbetonen und dem normalen Oberbeton 3 Tage und bei den frühhochfesten Betonen 4 Tage bei 12 °C Umgebungstemperatur, sowie 4 bzw. 11 Tage bei +5 °C Umgebungstemperatur betragen müssen.