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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59178

Aufhebung des Kraftfahrzeugverbots auf Gehwegen? - Segways: wenn Füße zu Rollen werden

Autoren B. Herzog-Schlagk
A. Schwab
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht

mobilogisch! 28 (2007) Nr. 4, S. 33-36, 2 B, 10 Q

Motorfahrzeuge haben mit Ausnahme von Rollstühlen mit Elektromotor und Fahrzeugen des Winterdiensts auf Gehwegen nichts zu suchen. Das soll nun anders werden, wenn es nach dem Willen der Firma Segway geht, die eine wertweite Werbestrategie führt, damit die einachsigen und zweirädrigen Motorfahrzeuge ganz generell auf Fußgängerflächen zugelassen werden. Einige europäische Staaten haben bereits per Ministererlass verfügt, dass Segways "keine Fahrzeuge" sind. Andere befinden sich gerade im Entscheidungsprozess, was für Deutschland noch für das Jahr 2007 angekündigt wurde. Segways werden laut Potenzialabschätzung in der Studie voraussichtlich zu einer Reduzierung des Fahrradverkehrs und nicht des Kfz-Verkehrs führen. Das kann kein verkehrspolitisches Ziel sein, zumal sich gleichzeitig die Verkehrsbedingungen und die Aufenthaltsqualität, insbesondere für Fußgänger und Mobilitätsbehinderte verschlechtern würden. Wenn Segways auf Gehwegen zugelassen oder auch "nur" toleriert werden, gibt es kaum noch eine verständliche Erklärung dafür, warum das Fahren mit dem Fahrrad verboten sein sollte.