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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59375

Schwerpunktthema: Artenschutz in der Straßenplanung

Autoren
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 21 (2007) Nr. 3, S. 160-207, zahlr. B, T, Q

Am 22. November 2006 fand ein Werkstattgespräch über die Berücksichtigung der besonders und streng geschützten Arten in der Straßenplanung in Nordrhein-Westfalen statt, das von Straßen.NRW in Kooperation mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW veranstaltet wurde. Das Heft stellt die Rechtsvorschriften und die bei ihrer Umsetzung auftretenden fachlichen und rechtlichen Schwierigkeiten vor. Soweit derzeit machbar werden auch Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, eine endgültige Klarheit wird aber noch auf sich warten lassen. Gegliedert ist der Themenschwerpunkt Artenschutz in drei Teile: Der erste Teil umfasst einen rechtlich/fachlichen Überblick. Er beginnt mit einem Abriss des derzeitigen Stands und der Perspektiven des Artenschutzes in der Europäischen Union. In dem Artikel erläutert die Autorin die Auffassung der Kommission zu den artenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 und 16 der FFH-Richtlinie, wie sie kürzlich im "Guidance document on the strict protection of animal species of community interest under the Habitats Directive 92/43/EEC; Final version Feb. 2007" publiziert wurde. Der Leitfaden versteht sich als Hilfestellung für die Mitgliedstaaten und will Möglichkeiten einer Umsetzung der Bestimmungen aufzeigen, die rechtlichen Vorgaben vollständig zu respektieren. Der zweite Aufsatz enthält einen Überblick über die Eckpunkte der erwähnten "Kleinen Novelle" des BNatSchG. Dabei geht der Autor auf den Anlass zur Novellierung des BNatSchG und der bisherigen Verfahren zur Umsetzung des erwähnten EuGH-Urteils ein und beschreibt die wesentlichen Inhalte des Gesetzesentwurfs sowie die daraus resultierenden Auswirkungen. Im zweiten Teil werden Beispiele und beispielhafte Arbeitshilfen aus den Bundesländern vorgestellt. Die Vorgehensweise in der Straßenplanung wird am Beispiel von Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen dargestellt. Der dritte Teil wirft einen Blick ins benachbarte Ausland (Österreich, Niederlande) und betrachtet den dortigen Stand und die Entwicklung artenschutzrechtlicher Planungsbeiträge.