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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59376

Plädoyer für ein kommunales Verkehrslärm-Sanierungsprogramm: die Lärmaktionsplanung nach EU-ULR als Auslöser einer umfassenden Lärmsanierung

Autoren L. Wicke
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 3 (2008) Nr. 1, S. 33-40, 22 Q

Die verpflichtende Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sollte der Auslöser sein, die gravierenden kollektiven Versäumnisse der Lärmschutzpolitik der letzten 30 Jahre zu beseitigen: Innerhalb von 10 bis 20 Jahren muss es mit einem "kommunalen Verkehrslärm-Sanierungsprogramm" überall gelingen, entweder einen Außenlärmpegel von 65/55 dB(A) oder - wo dies nicht möglich ist - einen Innenlärmpegel von 40/30 dB(A) tags/nachts sicherzustellen. Gesundes Schlafen und Wohnen als Hauptziel jeder Lärmschutzpolitik kann (1) durch die flächendeckende Feststellung aller Lärmschwer-, Lärmbrenn- und besonderen Lärmbrennpunkte (über den genannten Außenlärmpegeln), (2) durch die Verwirklichung eines zusätzlichen engagierten aktiven Lärmsanierungskonzepts in allen betroffenen Kommunen und (3) durch die stufenweise passive Lärmsanierung mithilfe von Lärmschutzlüftern und - wo zwingend nötig - auch von Lärmschutzfenstern ermöglicht werden. Länder und auch der Bund sollten die Kommunen durch die Mitfinanzierung der Hälfte der sukzessiv notwendigen passiven Sanierungsmaßnahmen in den Kommunen an Bundes- und Landesstraßen-Durchfahrtsstrecken und durch personelle Qualifikations- und Motivationsmaßnahmen sowie durch ein Lärmschutz-Bewertungssystem für Kommunen intensiv bei dieser primär kommunalen Aufgabe unterstützen. Im Beitrag (und insbesondere in dem zugrunde liegenden Gutachten) werden praxisbezogene Umsetzungs-Vorschläge für ein solches Sanierungsprogramm gemacht.