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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59423

Kontrollsystem für wiederhergestellte Aufgrabungen in der Stadt Hamburg

Autoren M. Ohmen
Sachgebiete 7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe
12.0 Allgemeines, Management

Straße und Autobahn 58 (2007) Nr. 12, S. 678-683, 4 B, 9 T, 8 Q

Aufgrabungen dürfen in Hamburg nur von Firmen wiederhergestellt werden, die ihre Fachkunde auf dem Gebiet des Straßenbaus nachgewiesen haben. Diese Firmen werden von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in Listen geführt, die den Auftraggebern, in der Regel den Ver- und Entsorgungsunternehmen, jährlich für die Firmenauswahl bekannt gegeben werden. Die Firmen werden stichprobenartig in Bezug auf die Qualität ihrer wiederhergestellten Fahrbahnaufgrabungen überprüft. Dabei werden visuell und durch Bohrungen festgestellte Mängel mit einem Punktesystem bewertet. Bei negativem Ergebnis wird die Firma je nach Schweregrad der Mängel entweder schriftlich ermahnt oder sofort aus der jeweiligen Firmenliste gestrichen. Die regelmäßige Auswertung der Überprüfungen bestätigt die Wirksamkeit des Kontrollsystems und belegt dessen Notwendigkeit für die Qualitätssicherung wiederhergestellter Aufgrabungen.