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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59535

Bau und Erhaltung ländlicher Wege

Autoren H.-D. Meißner
Sachgebiete 11.10 Ländliche Wege

Straße und Autobahn 59 (2008) Nr. 2, S. 91-93

Ländliche Wege erschließen den ländlichen Raum, soweit dies nicht durch Straßen erfolgt, und dienen überwiegend dem land- und forstwirtschaftlichen Verkehr. Sie sind nach den Erfordernissen der Land- und Forstwirtschaft aber auch unter Berücksichtigung der Belange der Kulturlandschaft zu gestalten und so zu planen und auszubauen, dass sie sowohl den Anforderungen einer Anbindung an das überörtliche Verkehrsnetz als auch einer zweckmäßigen Bewirtschaftung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke gerecht werden. Für den Entwurf und den Bau ländlicher Wege sind aus vielerlei Gründen eigene Regelwerke erforderlich. Neben den grundsätzlich dünneren Schichten sind die wesentlichen Merkmale, dass ländliche Wege in aller Regel nicht frostsicher und nur zum Teil mit einer gebundenen Oberfläche ausgebaut werden, weil ein anderer Ausbau weder erforderlich noch wirtschaftlich vertretbar wäre. Auch ist eine Mehrfachnutzung der ländlichen Wege durch Erholungs- und Freizeitverkehr zu berücksichtigen. Derzeit aktuell, quasi als Trilogie für den Bau und die Erhaltung ländlicher Wege, sind folgende Regelwerke: die "Richtlinien für den ländlichen Wegebau" der DWA (Planung und Bemessung), die "Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für die Befestigung ländlicher Wege" der FGSV (Bautechnik und Bauvertrag) und das "Merkblatt für die Erhaltung ländlicher Wege" der FGSV (Bauliche Erhaltung und Verbreiterung). Wegen der immer größeren und breiteren in der Landwirtschaft eingesetzten und auch auf öffentlichen Straßen zugelassenen Maschinen und Transportfahrzeuge ist über eine Fortschreibung der Bemessung ländlicher Wege nachzudenken.