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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59897

Mischflächen: "Shared Space" und "Begegnungszonen"

Autoren A. Schwab
Sachgebiete 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung

mobilogisch! 29 (2008) Nr. 2, S. 42-46, 2 B

Das städtebauliche Grundanliegen von "Shared Space" - echtes Miteinander auf einer Misch(verkehrs)fläche - wird mindestens gleichwertig durch Begegnungszonen bzw. verkehrsberuhigte Bereiche realisiert. Die beiden letztgenannten Regelungen sind vorzuziehen, da sie zurzeit mehr Rechtssicherheit und Anerkennung für den Fußverkehr bieten. Offene Fragen sind der Sicherheitsgewinn in Gebieten bzw. Zeiten mit geringem Fußquerverkehr und die systemeigene Notwendigkeit eines Netzes schnellerer Straßen (potenzielle Benachteiligung stark befahrener Hauptverkehrsstraßen in Großstädten). Vorsicht ist angebracht, wenn der Begriff "Shared Space" für Kampagnen missbraucht wird, die nicht auf einen stadtverträglichen Verkehrsablauf zielen. Ausländische Beispiele zeigen, dass "Mischverkehrsflächen" auch oberhalb der empfohlenen Kfz-Höchstmenge gemäß RASt 06 funktionieren können, selbst wenn sie dann "nur" noch Vorteile für den querenden Fußverkehr haben, besonders bei rechtlicher Absicherung. Die Begegnungszone gibt es eigentlich schon seit 1980 in der StVO, doch nur theoretisch und anders bezeichnet. Das deutsche Instrumentarium für Innerortsstraßen und Kfz-befahrene Plätze ist fortschrittlicher als allgemein angenommen, kann aber nur bei einer Weiterentwicklung effektiv zur Humanisierung des Straßenraums beitragen.