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Detailergebnis zu DOK-Nr. 59909

Städtischer Liefer- und Ladeverkehr - eine Analyse der kommunalen Praktiken zur Entwicklung eines Instrumentariums für die StVO

Autoren B. Brückner
I. Mausa
Sachgebiete 5.21 Straßengüterverkehr

Straßenverkehrstechnik 52 (2008) Nr. 6, S. 341-351, 8 B, 2 T, 12 Q

Für die Beschilderung von Liefer- und Ladebereichen sieht die StVO das Zeichen 286 "Eingeschränktes Halteverbot" vor. Durch entsprechende Zusatzzeichen wird die Nutzung der Verkehrsfläche auf bestimmte Nutzergruppen oder für bestimmte Zeiten eingeschränkt. Ein wesentlicher Nachteil dieser Beschilderung ist, dass sie nach der geltenden Rechtsprechung - je nach Zweck des Haltens - auch längere Haltevorgänge (über drei Minuten) erlaubt, die nicht unmittelbar der Erledigung von Ladegeschäften im herkömmlichen Sinne dienen. Die Folge ist, dass die für den Wirtschaftsverkehr reservierten Flächen häufig zugeparkt werden und dem Liefer- und Ladeverkehr nicht zur Verfügung stehen. Hinzu kommt, dass die Begreifbarkeit der Beschilderung durch die notwendige Kombination von Zeichen und Zusatzzeichen stark eingeschränkt wird. Einige deutsche Städte haben daher neben den Regelungen der StVO eigene Maßnahmen entwickelt, die eine Fehlnutzung der Ladebereiche verhindern sollen. Im Rahmen eines Forschungsvorhabens wurde untersucht, welche der bereits angewendeten Maßnahmen zur Kennzeichnung der Ladebereiche sich in der Praxis bewährt haben. Auf der Basis der gewonnenen Erkenntnisse wurden Empfehlungen für ein geeignetes Instrumentarium für die StVO ausgearbeitet.