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Detailergebnis zu DOK-Nr. 60912

Die planerische Umsetzung des naturschutzrechtlichen Vermeidungsgebotes: eine Untersuchung an Verkehrswegeplanungen in Berlin und Brandenburg

Autoren C. Wilke
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)

Berlin: Universitätsverlag der Technischen Universität Berlin, 2008, 207 S., 14 B, 48 T, zahlr. Q, Anhang (Landschaftsentwicklung und Umweltforschung Bd. 130). - ISBN 978-3-7983-2098-7

Für die Eingriffsregelung schreibt das Bundesnaturschutzgesetz in § 19 Abs. 1 vor, dass vermeidbare Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu unterlassen sind. Empirische Untersuchungen darüber, wie das naturschutzrechtliche Vermeidungsgebot im Planungs- und Zulassungsprozess umgesetzt wird, lagen bisher nicht vor. Diese Kenntnislücke konnte durch die vorliegende Untersuchung geschlossen werden. Um die Wirksamkeit des Vermeidungsgebots objektiv bewerten zu können, wurde eine repräsentative Untersuchung an 67 aktuellen Verkehrswegevorhaben (Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen) in Berlin und Brandenburg durchgeführt. In den Zulassungsunterlagen (Erläuterungsbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan) wurden die technischen Optimierungen der Vorhaben sowie die landschaftspflegerischen Maßnahmen ermittelt, die zu einer Vermeidung oder Minderung der vom Vorhaben ausgehenden Beeinträchtigungen führen. Darüber hinaus wurde untersucht, welchen Beitrag die im Anhörungsverfahren beteiligten Verbände und Behörden zur Umsetzung des Vermeidungsgebots leisten und welche rechtlichen und fachlichen Rahmenbedingungen als förderlich anzusehen sind. Die Untersuchung zeigte, dass bei den Verkehrswegeplanungen in großem Umfang Vorkehrungen zur Vermeidung vorgesehen werden und die unterschiedlichen Vorhabenträger gleichermaßen ihrer rechtlichen Verpflichtung nachkommen. Als besonders wirksam müssen die technischen Optimierungen der Eingriffsvorhaben angesehen werden, da sie durch die Vermeidung anlagebedingter Beeinträchtigungen Entlastungen für fast alle Schutzgüter des Naturhaushalts bewirken. Die technischen Optimierungen machten rund ein Viertel der von den Vorhabenträgern vorgesehenen Vorkehrungen aus.