Zurück Vor

Detailergebnis zu DOK-Nr. 62766

Die neue Vergabeordnung 2010

Autoren C. Just
D. Sailer
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 29 (2010) Nr. 15, S. 937-939, 26 Q

Am 10.06.2010 ist die lange erwartete neue Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 11.06.2010 in Kraft getreten. Damit hat die Vergaberechtsreform 2009 mit einiger Verzögerung nunmehr auch die VgV erreicht. Öffentliche Auftraggeber und Bieter müssen sich nicht auf gravierende oder gar überraschende Neuregelungen einstellen. Die neue VgV installiert kein komplett neues System, sondern enthält neben Klarstellungen und Streichungen lediglich behutsame, aber dennoch wichtige Neuerungen und schließt so die Vergaberechtsreform 2009 inhaltlich ab. Der Vergabeverordnung kommt innerhalb des Vergaberechts eine wichtige Funktion zu: Sie ist im Kaskadensystem des deutschen Vergaberechts das rechtliche Scharnier zwischen dem im GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) normierten unionsweit harmonisierten Vergaberecht einerseits und den Vergabe- und Vertragsordnungen bzw. Verdingungsordnungen (VOB/VOL/VOF) andererseits. Zur Erfüllung dieses Zwecks bedient sie sich überwiegend starrer Verweisungen auf die jeweils einschlägige Verdingungsordnung. Die dort enthaltenen materiellen Regelungen erhalten dadurch für Aufträge oberhalb der maßgeblichen Schwellenwerte die Qualität eines verbindlichen Außenrechts, auf dessen Einhaltung der Bieter nach § 97 VII GWB einen einklagbaren Anspruch hat. Die VgV regelt ferner die aktuellen Schwellenwerte (§ 2) sowie die Vorgehensweise bei der Schätzung des Auftragswertes (§ 3).