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Detailergebnis zu DOK-Nr. 63452

Marktbeobachtung Güterverkehr: Auswirkungen des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes

Autoren
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.21 Straßengüterverkehr

Köln: Bundesamt für Güterverkehr, 2010, 20 S.

Mit dem "Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- und Personenverkehr" - dem sogenannten Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) - wurden in Deutschland die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2003/59/EG umgesetzt. Das Gesetz findet seit dem 10. September 2009 auf Fahrer Anwendung, die Fahrten im Güterkraftverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE erforderlich ist. Der Nachweis über die Grundqualifikation kann durch die erfolgreiche Ausbildung zum Berufskraftfahrer, die Ablegung der Prüfung zur Grundqualifikation oder zur beschleunigten Grundqualifikation erbracht werden. Zwar stieg die Anzahl der Ausbildungsverträge in den vergangenen Jahren kontinuierlich an, dennoch ist die Ausbildungstätigkeit der Branche insgesamt noch vergleichsweise gering. Während Prüfungen zur Grundqualifikation bisher nur in wenigen Einzelfällen abgelegt wurden, wird die beschleunigte Grundqualifikation stärker genutzt. Bisher haben vor allem Fahrer von mittelständischen und großen Betrieben Weiterbildungsschulungen im Rahmen des BKrFQG besucht. Dabei organisieren in den meisten Fällen die Unternehmen die Kurse und tragen die Kosten - vielfach werden dazu finanzielle Mittel im Rahmen des Förderprogramms "Aus- und Weiterbildung" genutzt. Ein Großteil der Fahrer - primär von kleineren Betrieben - hat hingegen bislang noch nicht mit den Fortbildungskursen begonnen.