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Detailergebnis zu DOK-Nr. 64184

Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen: Gütesicherung - RAL-GZ 628 (Ausgabe Mai 2010)

Autoren
Sachgebiete 0.5 Patentwesen
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Berlin u. a.: Beuth Verlag, 2011, 44 S., 44 T, Anhang (Hrsg.: RAL, Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V.)

Gegenstand der bisherigen Gütebestimmungen aus dem Jahr 1987 waren Verkehrszeichen (ohne Fahrbahnmarkierungen) nach §§ 39 bis 42 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Verkehrseinrichtungen nach § 43 der StVO in Form von Leittafeln und Leitmalen. Diese Standardverkehrszeichen und Verkehrszeichen mit variablen Bildinhalten (Wegweisung) unterliegen weiterhin den Gütebestimmungen. Neu aufgenommen wurden spezifische Prüf- und Überwachungsverfahren für die Wegweiser. Außerdem erfolgte eine Erweiterung auf zusätzliche Geltungsbereiche für retroreflektierende Wechselverkehrszeichen, mehrfach verwendbare Verkehrszeichen (temporäre Beschilderung) und Güteschilder. Die Benutzungsrechte für das Gütezeichen wurden anhand klassischer sowie neuer Fertigungsverfahren neu strukturiert. Grundlage eines Benutzungsrechtes ist nunmehr das Fertigungsverfahren (Originalfolien, Siebdruck, Farblaminate, Digitaldruck), erweiterbar durch die Anwendung zusätzlicher Leistungsfunktionen des Produktes (Antitau, Antigraffiti, sonstige Schutzausrüstungen). Die neuen Gütebestimmungen sind so abgefasst, dass sie auch die Anforderungen aus der Europäischen Normung nach der EN 12899-1 (Ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen) und die Konformitätsanforderungen nach der Bauproduktenrichtlinie beinhalten. Das Gütezeichen dokumentiert somit, dass mit dem Gütezeichen gekennzeichnete ortsfeste, vertikale Straßenverkehrszeichen alle nationalen Anforderungen sowie alle freiwilligen Anforderungen der EN 12899-1 erfüllen.