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Detailergebnis zu DOK-Nr. 65882

Gescheiterte Integration im Vergleich: der Verkehr - ein Problemsektor gemeinsamer Rechtsetzung im Deutschen Reich (1871-1879) und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1958-1972)

Autoren C. Henrich-Franke (Hrsg.)
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Stuttgart: Steiner, 2012, 431 S., zahlr. B, T, Q (Studien zur Geschichte der Europäischen Integration (SGEI) Bd. 17). - ISBN 978-3-515-10176-9

Die Integrationsforschung ging lange Zeit von der Annahme aus, dass das konstitutionelle Modell der Europäischen Union "sui generis" als unvergleichbar mit nationalstaatlichen politischen Systemen anzusehen sei. Folglich wurde die Europäische Union kaum komparativ betrachtet. Die These der Unvergleichbarkeit ist allerdings in den vergangenen Jahren in der Politikwissenschaft zunehmend revidiert worden. Der Autor greift diesen Paradigmenwechsel auf und überträgt ihn in die Geschichte, um die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und das Deutsche Reich zu vergleichen. Beide waren in ihren jeweiligen Epochen als neue politisch-wirtschaftliche Systeme etabliert worden, die keinem der gängigen staatstheoretischen Modelle entsprachen. Der Autor zeigt, welch vielfältige Ähnlichkeiten die Wirkungsmechanismen und Konstruktionselemente der politischen Systeme des Deutschen Kaiserreichs und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft aufwiesen. Dies wird am Beispiel der gemeinsamen Verkehrs- bzw. Eisenbahnpolitik verdeutlicht, die in beiden Fällen trotz intensiver Bemühungen scheiterte. Insofern versteht sich der Band als ein Einstieg in ein neues Forschungsfeld: die historisch vergleichende Erforschung der Europäischen Integration. So sehr einzelne Gründe des Scheiterns sich als Unteraspekte anderer einstufen lassen, so sehr lassen sich andere zu Ursachenbündeln zusammenfassen. Letztlich variieren die Einzelursachen in ihrer relativen Bedeutung für das Scheitern von Rechtsetzungsprozessen erheblich. Besonderes Augenmerk gilt den gemeinsamen Elementen der politischen Strukturen und deren Anteil am Erfolg oder Misserfolg von Rechtsetzungsprozessen. Zum Schluss wird ein generelles Fazit gezogen.