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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66423

Klagebefugnis gegen Planfeststellungsbeschluss wegen Auflassungsvormerkung (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14.11.2012)

Autoren
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 32 (2013) Nr. 12, S. 803-805

Eine Klagebefugnis bereits gegen den Planfeststellungsbeschluss vermitteln alle Rechtspositionen, die Eigentum im Sinne des Art. 14 I 1 GG sind und von den enteignungsrechtlichen Vorwirkungen eines Planfeststellungs- oder sonstigen Beschlusses erfasst werden. Diese Voraussetzungen erfüllt regelmäßig ein durch Vormerkung nach § 883 BGB gesicherter Anspruch auf Verschaffung des Eigentums an einem Grundstück ("Auflassungsvormerkung"), ohne dass es darauf ankommt, ob Besitz sowie Nutzungen und Lasten bereits auf den Vormerkungsberechtigten übergegangen sind. Der Kläger wendet sich gegen den Ergänzungsbeschluss des Beklagten vom 02.03.2007 zu dem Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Bundesautobahn A 1 Hamburg - Lübeck von km 6,800 bis km 11,187 vom 01.10.1980. Mit dem Ergänzungsbeschluss werden in Umsetzung eines Vorbehalts im Planfeststellungsbeschluss aktive Lärmschutzmaßnahmen in der Gemeinde Barsbüttel, Ortsteil Willinghusen, festgesetzt. Hierfür sollen die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke teilweise dauerhaft, teilweise vorübergehend in Anspruch genommen werden. Der Kläger hat die genannten Grundstücke mit notariellem Kaufvertrag vom 21.09.1999 gekauft, um ein Teppichhaus darauf zu errichten. Eine Eigentumsumschreibung ist bislang nicht erfolgt und der Besitz nicht auf den Kläger übergegangen.