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Detailergebnis zu DOK-Nr. 66948

Fortschreibung des Straßenanlagevermögens am Beispiel der Landeshauptstadt Düsseldorf

Autoren N. Grosch
Sachgebiete 1.5 Straßendatenbank
12.0 Allgemeines, Management

Straßenverkehrstechnik 57 (2013) Nr. 11, S. 712-718, 8 B, 1 T, 9 Q

Am 01.01.2005 trat das neue Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen in Kraft, nach welchem die Kommunen spätestens ab 2009 das System der doppelten Buchführung für ihre Geschäftsvorfälle anwenden müssen. Nach Aufstellung der Eröffnungsbilanz ist unter Berücksichtigung der Vorgaben des Handelsrechts das Vermögen kontinuierlich fortzuschreiben. Dabei sind Mindeststandards zu definieren, an denen sich die Fachleute orientieren können, um sich so nicht in ineffizienter Kleinteiligkeit zu verlieren. In der Landeshauptstadt Düsseldorf wurde zur Ersterfassung des Vermögens ein pragmatischer Ansatz auf der Basis der seinerzeit verfügbaren Datengrundlage gewählt. Die Fortschreibung erfolgt bis dato mittels eines klar strukturierten, einfach handhabbaren Aktualisierungsalgorithmus. Da die damit gewonnenen finanztechnischen Aussagen jedoch nicht die im gewünschten bzw. erforderlichen Maß steuerungsrelevanten Erkenntnisse produzieren, werden derzeit das Verfahren und die Prozesse anhand eines Disaggregationsansatzes in Richtung einer feinteiligeren Betrachtung modifiziert.