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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68283

Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg vom 08.04.2013 zu §§ 823 Abs. 1, 831 Abs.1, 249 Abs. 2 BGB

Autoren
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.22 Arbeitsstellen

Verkehrsrechtliche Mitteilungen 60 (2013) Nr. 11, S. 82

Ein Tiefbauer hat sich vor der Durchführung von Baggerarbeiten über die Existenz und den Verlauf von Versorgungsleitungen zu informieren. Für den Bereich öffentlicher Verkehrsflächen gelten insoweit hohe Anforderungen. Das ist bei einer Baustelle, die außerhalb einer Ortschaft auf privatem Gelände liegt, nicht der Fall. Die Sorgfaltsanforderungen richten sich dann nach den umfassend zu würdigenden Umständen des Einzelfalls.