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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68284

Das neue Kleid der Straßenverkehrssicherheit bewährt sich

Autoren A. Simma
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straße und Verkehr 100 (2014) Nr. 6, S. 24-28, 2 B, 1 Q

Mit dem Inkrafttreten des Artikels 6a SVG zur Sicherheit der Straßeninfrastruktur, der Publikation der ASTRA-Vollzugshilfe zu den Infrastruktur-Sicherheitsinstrumenten (ISSI) und dem Erlass entsprechender VSS-Normen begann 2013 in der Schweiz eine neue Ära der Verkehrssicherheitsarbeit. Auch wenn die Infrastruktur in dem einen Jahr nicht umfassend verbessert werden konnte, so zeigt sich zum einen ein viel bewussterer Umgang mit der Frage der Verkehrssicherheit; zum anderen werden manche Instrumente schon erfolgreich eingesetzt. Dies wird wiederum Einfluss auf die zukünftige Gestaltung der Straßeninfrastruktur haben. Der Artikel 6a SVG verpflichtet die Straßeneigentümer zur gebührenden Berücksichtigung der Verkehrssicherheit bei Planung, Bau, Unterhalt und Betrieb von Straßen sowie zur Analyse des Straßennetzes auf Unfallschwerpunkte und Gefahrenstellen und zur Erarbeitung einer Planung zu deren Behebung. Zudem müssen der Bund und die Kantone eine für den Verkehrssicherheitsbereich verantwortliche Ansprechperson - einen Sicherheitsbeauftragten - bestimmen. Diese wurden mittlerweile alle bestimmt (eine entsprechende Liste findet sich auf der ASTRA-Website) und der institutionalisierte Austausch zwischen ihnen wird durch das ASTRA sichergestellt.