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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68483

Lebenszykluskostenuntersuchungen für Asphaltbefestigungen mit modifizierten Bindemitteln (Orig. engl.: Development of a whole life cycle cost benefit (LCCB) model for enhanced performance surfacing materials)

Autoren J. Sharpe
T. Bradbury
S. Harris
Sachgebiete 9.1 Bitumen, Asphalt
11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer

Proceedings of the 5th Eurasphalt & Eurobitume Congress, 13-15 June 2012, Istanbul. Brüssel: European Asphalt Pavement Association (EAPA), 2012, USB-Stick, Paper No. A5EE-323, 13 S., 11 B, 1 T, 8 Q

Modifizierte Bitumen für Asphalt haben einen positiven Einfluss auf die Eigenschaften von Asphaltgemischen und dementsprechend auf das Verhalten von Asphaltschichten von Straßenbefestigungen. Da modifizierte Bitumen in der Regel mehr kosten als nicht modifizierte Bindemittel ist es daher notwendig, die wirtschaftlichen Vorteile von Asphalten mit modifizierten Bindemitteln herauszustellen, um ihre höheren Kosten zu rechtfertigen. Aus diesem Grund wurde ein Life Cycle Cost Benefit (LCCB) Modell entwickelt, um zu untersuchen, wo modifizierte Bindemittel bei Straßenbaumaßnahmen wirtschaftlich eingesetzt werden können. Die Untersuchungen wurden in Großbritannien durchgeführt. Das Modell berücksichtigt die Verschlechterung des Straßenzustandes im Laufe der Lebensdauer der Befestigung, eine Reihe von Wartungskosten und Aufwendungen beziehungsweise Kosten aufgrund von Verzögerungen im Verkehrsablauf. Auf der Grundlage der Eingangsdaten kann das Modell das Wartungsszenario ermitteln, das die niedrigsten Lebenszykluskosten über einen Betrachtungszeitraum besitzt beziehungsweise den größten wirtschaftlichen Ertrag (Lebenszykluskosteneinsparungen) unter Einbeziehung der Investitionskosten erwirtschaftet. Mit dem Modell, das die Verbesserung des plastischen Verformungsverhaltens und der strukturellen Substanz (Erhöhung der Restlebensdauer der Straßenbefestigung) durch die Verwendung von modifizierten Bindemittel im Asphalt erfasst, können die erhöhten Kosten für die modifizierten Bindemittel für Straßenbaumaßnahmen gerechtfertigt werden.