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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68630

Bürgerbusse im Lichte des Personenbeförderungsgesetzes

Autoren M. Knauff
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Verkehr und Technik 68 (2015) Nr. 1, S. 29-32

Mögen Bürgerbusse auch aufgrund des begrenzten Leistungsumfangs eines der letzten Mittel sein, Mobilität zu sichern, so werfen sie gleichwohl eine Anzahl spezifischer personenbeförderungsrechtlicher Fragen auf. Ungeachtet der Zuordnung zu den flexiblen Bedienformen durch einige Landesnahverkehrsgesetze sind Bürgerbusse juristisch als (ergänzender) regulärer Linienverkehr zu qualifizieren. Der ehrenamtliche Charakter ihrer Erbringung hat nicht zur Folge, dass sie außerhalb des personenbeförderungsrechtlichen Regelungsregimes stünden. Vielmehr gilt dieses uneingeschränkt, auch wenn dies die Realisierung von Bürgerbusverkehren zu erschweren geeignet ist. Die Besonderheiten von Bürgerbussen können jedoch bei der Ausfüllung unbestimmter Rechtsbegriffe durch die Genehmigungsbehörden im Genehmigungsverfahren sowie bei der Nahverkehrsplanung durch die Aufgabenträger in gewissem Umfang berücksichtigt werden. Eine Bestellung von Bürgerbusverkehren empfiehlt sich regelmäßig nicht.