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Detailergebnis zu DOK-Nr. 68633

Zum Schutz vor Umgebungslärm - Stand und Entwicklung des rechtlichen Instrumentariums

Autoren F.-J. Feldmann
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

Lärmbekämpfung 10 (2015) Nr. 1, S. 22-27

Nur für außergewöhnliche lokale Situationen hält die WHO als Interimswert noch einen Mittelungspegel von 55 dB(A) nachts für vertretbar. Aus der Diskrepanz zwischen den heute ermittelten und den empfohlenen Werten ist leicht zu ersehen, wo der Lärmschutz heute steht. Und leider gilt, dass hohe Lärmbelastungen insbesondere an vielen Straßen bestehen, wo einkommensschwache Teile der Bevölkerung wohnen. Die strategische Lärmkartierung und die darauf mit Beteiligung der Öffentlichkeit aufsetzende Lärmaktionsplanung (§ 47d BImSchG) der Gemeinden hat in den vergangenen Jahren die Politik auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene in einem bisher nicht dagewesenen Maße für den Lärmschutz sensibilisiert. Die Ergebnisse der ersten Runde 2008 der Lärmaktionsplanung sind gleichwohl eher ernüchternd. Einer erfolgreichen Lärmaktionsplanung, die alle fünf Jahre durchzuführen ist, stehen aber nach wie vor verschiedene Hindernisse entgegen. Und das hergebrachte Lärmschutzinstrumentarium soweit vorhanden im Straßenverkehrsrecht, Eisenbahnrecht und Luftverkehrsrecht kann darüber auch nicht hinweghelfen. Vor diesem Hintergrund enthielt schon der Koalitionsvertrag für die 17. Legislaturperiode weitgehende Forderungen zur Verbesserung des Lärmschutzes. Der Ertrag war allerdings auch hier ernüchternd. Nur die Abschaffung des sogenannten Schienenbonus war ein Lichtblick. Und vielleicht war es noch der größte Erfolg, dass verschiedene Angriffe auf den Lärmschutz erfolglos geblieben sind. Nunmehr greift der Koalitionsvertrag für die 18. Legislaturperiode das Thema Lärmschutz wieder auf und betont dabei schon eingangs die Absicht, den Schutz vor Verkehrslärm deutlich zu verbessern, wenn auch nur unter der Prämisse, dass es um die Akzeptanz für Mobilität und die Modernisierung der Infrastruktur geht.