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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69073

Weniger Verkehrszeichen dank Parkraumbewirtschaftungszone

Autoren D. Stollenwerk
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Verkehrsdienst 60 (2015) Nr. 4, S. 105-108, 2 B, 17 Q

Parkdruck ist eines der großen Verkehrsprobleme in den Innenstädten und führt dazu, dass die Verkehrsteilnehmer jede Möglichkeit zum Abstellen ihrer Fahrzeuge nutzen. Die Kommunen sind in diesen Fällen aufgerufen, Parkregelungen durch Verkehrszeichen zu treffen. Um eine "Überbeschilderung" zu vermeiden, die insbesondere Zielsetzung des § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist, hat es der Gesetzgeber ermöglicht, Parkraumbewirtschaftungszonen (Verkehrszeichen (VZ) 314.1 und 314.2) zu schaffen. Eine Parkraumbewirtschaftungszone ermöglicht es, zusammenhängende Bereiche mehrerer Straßen ganz oder überwiegend mit dem Parken mit Parkschein oder mit der Verwendung einer Parkscheibe zu regeln. Hierbei wird wie bereits beim Zonenhaltverbot auf den sogenannten Sichtbarkeitsgrundsatz von Verkehrszeichen verzichtet, was bedeutet, dass die Beschilderung nur noch in den Einfahrtsbereichen der Zonen erfolgt, eine Einzelanweisung innerhalb der Zone aber grundsätzlich unterbleibt. Hintergrund der Regelung ist die Reduzierung der Verkehrszeichen.