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Detailergebnis zu DOK-Nr. 69552

Nothaltebuchten und Schutz vor lateralen Hindernissen in Tunneln (Orig. franz./engl.: Garages et protection vis-à-vis des obstacles latéraux dans les tunnels / Lay-bys and protection against lateral obstacles in tunnels)

Autoren M. Tesson
K. Drouard
M. Escoffier
Sachgebiete 6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)
15.8 Straßentunnel

Routes/Roads (2015) Nr. 367, S. 56-63, B

In Tunneln sind Kollisionen an parallel angeordnete Bauten relativ selten; die Folgen solcher Unfälle jedoch sind ernst und oftmals tödlich. Das dramatischste eines solchen Unglücks passierte im Schweizer Sierre-Tunnel im März 2012, bei dem ein Bus mit Schulkindern gegen die Mauer einer Nothaltebucht prallte und 28 Menschen starben. Dieses Ereignis hat das Technische Komitee für Ausbau von Straßentunneln der Weltstraßengemeinschaft zu ausgiebigen Debatten veranlasst, unter Beteiligung der Länder Frankreich, Belgien, Niederlande, Spanien, Schweiz, Italien, Slowenien und Norwegen. Ende 2013 ist ein allgemeines Dokument veröffentlicht worden, in dem die Länder sich auf effektive Schutzmaßnahmen für parallel angeordnete Nothaltebuchten und sonstige Hindernisse verpflichtet haben. Der Beitrag beschreibt die Typen von seitlichen Hindernissen, die Gestaltung von Nothaltebuchten, die Anzahl von Nothaltebuchten und Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit von Nothaltebuchten. Die unterschiedlichen Tunneltypen in den Ländern erfordern eingehende Prüfungen, vor allem bei älteren Tunneln, die nicht auf dem heute üblichen Stand der Technik gebaut worden sind. Da gilt es, sich den Umständen anzupassen und entsprechend langsam und vorsichtig zu fahren, was auch die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung sagen: "Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht. Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird". Das gilt natürlich auch für das eigene Leben/Risiko eines Fahrers selbst.