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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70167

Betriebsdienst auf minderbreiten Querschnitten - Anforderungen gemäß RSA und ASR A5.2

Autoren M. Zimmermann
Sachgebiete 0.3 Tagungen, Ausstellungen
5.12 Straßenquerschnitte
5.22 Arbeitsstellen
16.0 Allgemeines

Kolloquium Straßenbetrieb 2015. Köln: FGSV Verlag, 2016 (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen e. V.) (FGSV 002/113) S. 126-134, 4 B, 6 Q

Minderbreite Querschnitte liegen vor, wenn Breitenerfordernisse durch den Straßenverkehr, durch zu tätigende Aufgaben des Betriebsdiensts sowie für notwendige Sicherheitsabstände infolge von Anforderungen an Verkehrs- und Arbeitssicherheit in Summe größer sind als die Breite des vorliegenden Straßenquerschnitts. Die Ansprüche der Verkehrssicherheit an Arbeitsstellen allgemein (und somit auch an die Arbeitsstellen des Betriebsdiensts, die in der Regel als Arbeitsstellen kürzerer Dauer durchgeführt werden) sowie dazugehörige Maße sind in den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen" (RSA) dargelegt. Sicherungsmaßnahmen nach RSA "dienen dem Schutz der Verkehrsteilnehmer (...) und der Arbeitskräfte (im ...) Arbeitsbereich", sie gelten jedoch nur "für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen". Daher dienen Sicherheitsabstände und andere konkrete Festlegungen auch außerhalb der Fahrbahn primär der Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, sie gewährleisten nicht zwingend einen ausreichenden Gesundheits-, Arbeits- und Unfallschutz. Mit diesem Anspruch ist in den letzten Jahren vom Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) ein Entwurf der Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 "Straßenbaustellen" erarbeitet worden, der "Anforderungen an Arbeitsplätze und Verkehrswege auf Baustellen im Grenzbereich zum Straßenverkehr" benennt. Die ASR konkretisieren die bereits bestehenden und einzuhaltenden Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, deren Erfüllung durch die Einhaltung dieser Technischen Regeln als erfüllt angesehen werden kann. Wesentliche Festlegungen der ASR A5.2 betreffen einerseits Arbeitsraumbreiten neben Maschinen beziehungsweise zu bearbeitenden Flächen, andererseits Sicherheitsabstände zwischen Arbeitsplätzen und dem fließenden Verkehr.