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Detailergebnis zu DOK-Nr. 70344

Neue Anforderungen an die Barrierefreiheit im ÖPNV: Auswirkungen auf Haltestellen und Betrieb in Tunneln

Autoren D. Boenke
A. Piazzolla
Sachgebiete 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr
15.8 Straßentunnel

STUVA-Tagung 2015 - Internationales Forum für Tunnel und Infrastruktur: Langfassungen der Vorträge. Berlin: Ernst und Sohn, 2016 (Forschung + Praxis: U-Verkehr und unterirdisches Bauen Bd. 46) S. 364-368, 7 B, 12 Q

Mit Inkrafttreten des novellierten Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zum 1. Januar 2013 hat der Gesetzgeber verfügt, dass "der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel [zu berücksichtigen hat], für die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen" (§ 8 Abs. 3 PBefG). Unabhängig von der juristischen Bewertung der Situation bezüglich Adressat und Reichweite der Forderung hat diese Gesetzesänderung Auswirkungen auf die Planungs- und Baupraxis im ÖPNV-Bereich. Davon berührt sind selbstverständlich auch die Haltestellen in den Tunnelabschnitten. Barrierefreiheit muss nicht losgelöst von Neubau und Sanierung hergestellt werden, ist in diesen Fällen allerdings umfassend zu berücksichtigen. Aufgrund knapper personeller und finanzieller Ressourcen stellt sich hier die Frage nach Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen sowie einem geeigneten strategischen Vorgehen bei der Umsetzung.