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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72196

Fahrradstraßen: Zeit für einen Neustart - 1997 wurde das Zeichen 244 in die StVO aufgenommen

Autoren S. Lieb
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.5 Radverkehr, Radwege

mobilogisch! 38 (2017) Nr. 3, S. 25-29, 2 B, 7 Q

1997, vor 20 Jahren, wurde mit dem Zeichen 244 das Element "Fahrradstraße" in die StVO aufgenommen. Viele Kommunen nutzten es nicht; andere schmückten sich mit wenigen Zeichen 244. Die Umsetzung vor Ort ist oft suboptimal, was auch an den mangelnden und mangelhaften Vorschriften und Empfehlungen liegen kann. In Berlin wird zurzeit versucht, Qualität und Netzdichte per Gesetz zu regeln. In der den in Arbeit befindlichen Richtlinien werden Fahrradstraßen offensiver abgehandelt werden. Zurzeit bieten die meisten Fahrradstraßen den radelnden Nutzer/innen nicht mehr Vorteile gegenüber dem Befahren einer normalen Straße in einer Tempo-30-Zone. Der ADFC Berlin wie auch die Initiatoren des RadGesetzes in Berlin wollen die Fahrradstraße als das Rückgrat einer Fahrradnetzplanung. Im Nebenstraßennetz soll quasi jede Straße zur Fahrradstraße werden, wenn nicht zwingende Gründe dagegen sprechen. Sollte dies so umgesetzt werden, ist die Fahrradstraße als Vorfahrtstrecke selbstverständlich nicht mehr umsetzbar: An jeder Kreuzung, an der sich Fahrradstraßen treffen, muss Rechts-vor-Links gelten (es sei denn, es gäbe Fahrradstraßen mit unterschiedlicher Priorisierung). Rechts-vor-Links ist sicherlich auch als Mittel gegen beschleunigten Kfz-Verkehr in einem quasi zweiten Hauptstraßennetz sinnvoll, wovon wiederum auch die Fußgänger/innen profitieren würden. Von der Verbesserung der Sichtbeziehungen durch Gehwegvorstreckungen im Kreuzungsbereich würden auf jeden Fall auch die Radfahrer/innen profitieren.