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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72415

Der Rechtsrahmen der Verkehrswende - Appelle an den Gesetzgeber in Deutschland und Europa

Autoren C. Jung
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
0.3 Tagungen, Ausstellungen
3.0 Gesetzgebung

Infrastrukturrecht 14 (2017) Nr. 10, S. 220-225, 32 Q

"Verkehrswende" ist ein juristisch nicht definierter, nur teleologisch zu fassender Sammelbegriff für sämtliche Maßnahmen, die der Verwirklichung der damit erstrebten Ziele, insbesondere Schadstoffreduktion, Klimaschutz und Entlastung der Verkehrsflächen, dienen. Trotz der unbestritten wichtigen Rolle der konkurrierenden Bundeskompetenzen liegt die Hauptverantwortung für die tatsächliche Durchsetzung der Verkehrswende bei den Kommunen und den Ländern. Die Mobilitätswende lässt sich nicht mit repressiven Verboten, sondern nur mit verhaltensmotivierenden Angeboten einer integrierten Mobilitätsdienstleistung herbeiführen, die individualeigene Fahrzeuge ersetzt. Dabei spielt der ÖPNV eine tragende Rolle. Die Aufwertung des ÖPNV zu einem MIV-äquivalenten integrierten Mobilitätsangebot kann jedoch nur gelingen, wenn das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und die VO (EG) Nr. 1370/2007 den neuen Herausforderungen der Verkehrswende angepasst werden.