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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72505

Reduktion des Prüfaufwandes zur Kontrolle der Frostempfindlichkeit von Gesteinskörnungen für ungebundene Gemische (Forschungsprojekt VSS 2011/505)

Autoren V. Wetzig
M. Wietek
R. Meglin
Sachgebiete 7.3 Frost
8.0 Allgemeines
9.5 Naturstein, Kies, Sand

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2017, 70 S., 40 B, 3 T, 17 Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1611)

Im Rahmen der Forschungsarbeit wurden Daten gesammelt, um die Bewertung der Frostempfindlichkeit gemäß SN 670-119 NA zu überprüfen und zu optimieren. Dazu wurden aus der gesamten Schweiz Datensätze von ungebundenen Gemischen gesammelt und ausgewertet, welche von Unternehmern zur Verfügung gestellt wurden. Anschließend sind ausgewählte, für die Schweiz repräsentative, ungebundene Gemische auf deren Frostempfindlichkeit hin mittels ausgewählten Laborprüfungen überprüft und bewertet wurden. Basierend auf der Auswertung der Datensammlung sowie der zusätzlichen durchgeführten Untersuchungen im Labor konnte nachgewiesen werden, dass der Grenzwert der Feinanteile von 3 M.-% ohne messbare Einbußen der Bewertungssicherheit der Frostempfindlichkeit auf 5 M.-% angehoben werden kann. Durch die bestehenden Grenzen der Korngrößenverteilung gemäß SN 670 119 NA weisen die in der Schweiz produzierten und verkauften ungebundenen Gemische eine durchweg hohe Qualität und ausreichende Frostsicherheit auf. Ein Anteil von 99 % der untersuchten ungebundenen Gemische erfüllte das Frostkriterium trotz teilweise erheblich höherer Feinanteile. Weiterhin zeigte sich, dass die Resultate der CBR-Versuche keine eindeutige Korrelation zum Durchgang bei verschiedenen Korngrößen hat, was eine erhöhte Toleranz bei der Bewertung von Korngrößenverteilungen rechtfertigt. Aufgrund der im Projekt gemachten Beobachtungen wird vermutet, dass das CBR-Verfahren, und insbesondere die Lagerung beim Versuch für den CBRF-Wert, nicht den realen Frost-Bedingungen entspricht, was zu einer zweifelhaften Bewertung der Frostbeständigkeit führt.