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Detailergebnis zu DOK-Nr. 72827

Innovationen im Intermodalen Verkehr (Forschungsprojekt VSS 2011/805)

Autoren R. Mertel
U. Weidmann
H.-P. Kienzler
T. Dennisen
D. Bruckmann
M. Vetter
P. Khaligh
C. Wölfert
Sachgebiete 1.4 Statistik (Straßen, Kfz, Unfälle)
5.21 Straßengüterverkehr

Zürich: Schweizerischer Verband der Straßen- und Verkehrsfachleute (VSS), 2017, 191 S., B, T, Q, Anhang (Bundesamt für Straßen (Bern) H. 1617)

Der Kombinierte Verkehr (KV) wird in der Schweiz als wichtiger Hebel zur Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Schiene angesehen. Er soll daher sowohl das Erreichen des Verlagerungsziels im alpenquerenden Verkehr unterstützen, als auch zur Entlastung kapazitätskritischer Straßenabschnitte in den Ballungsräumen beitragen. Um die zusätzlichen Verkehre von der Straße auf den Kombinierten Verkehr zu verlagern, ist jedoch die Beseitigung heute bestehender Verlagerungshemmnisse erforderlich. Das Forschungsprojekt untersucht systematisch entsprechende Innovationen, es prüft, inwiefern die heutigen Hemmnisse reduziert oder beseitigt werden können sowie in welchem Umfang hierdurch zusätzliche Verkehre auf den Kombinierten Verkehr verlagert werden können. Zur Ermittlung der konkreten Verlagerungshemmnisse wurden in einem ersten Schritt die Potenzialmärkte für den Kombinierten Verkehr durch Analyse der Straßengüterverkehrsstatistik (Gütertransporterhebung) identifiziert. Potenzialmärkte sind diejenigen Güterabteilungen, die aufgrund ihrer Charakteristik prinzipiell gut für die Verlagerung in den Kombinierten Verkehr geeignet sind und bei denen dieses Potenzial bislang nicht ausgeschöpft wird. Kriterien für die Eignung bestimmter Güterabteilungen sind unter anderem das Gesamtaufkommen im KV-affinen Entfernungsbereich, die Bündelung der Transporte sowie die Frachtart, über die in der Gütertransporterhebung der verwendete Ladungsträger beschrieben wird. Ausgeschlossen wurden jene Güterabteilungen, in denen aufgrund verschiedener Kriterien (zum Beispiel Markt zu klein oder Güterabteilung a-priori nicht verlagerbar) ein zu geringes Verlagerungspotenzial zu erwarten ist.