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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73428

BauGB-Novelle 2017 - Ein Überblick

Autoren J. Bohl
Sachgebiete 3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung

UVP-report 32 (2018) Nr. 1, S. 10-16, 1 B, zahlr. Q

Die Baugesetzbuch-Novelle 2017 trat am 13.05.2017 als Teil des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt in Kraft. In ihr sind verschiedene Regelungskomplexe enthalten, die teilweise durchaus kontrovers sind und im Artikel kurz dargestellt werden. Der Schwerpunkt liegt dabei auf beschleunigten Bebauungsplanverfahren im Außenbereich. In den neu gefassten § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB ist für den Flächennutzungsplan und Bebauungspläne nunmehr vorgegeben, dass diesen Plänen und Satzungen für das Inkrafttreten eine zusammenfassende Erklärung mit einem gesetzlichen Mindestinhalt beizufügen ist. In der zusammenfassenden Erklärung ist der Umgang mit Umweltbelangen und der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Begründung sowie Abwägung der einzelnen öffentlichen und privaten Belange darzulegen. Damit wird die spätere Nachvollziehbarkeit der Pläne gestärkt. Dennoch bleibt es dabei, dass nur die zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Flächennutzungsplans beziehungsweise die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen eines Bebauungsplans direkte Rechtswirkung entfalten. Es muss darauf hingewiesen werden, dass die zusammenfassende Erklärung nicht den Regelungsinhalt der Pläne erweitert.