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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73429

Das Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz in der praktischen Anwendung

Autoren W. Bauma
A. Lukas
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 32 (2018) Nr. 1, S. 17-23, zahlr. Q

Die Autoren setzen sich mit dem Umweltprozessrecht aus der Perspektive der Umweltprüfungen auseinander. Denn 2017 trat eine umfangreiche Novellierung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in Kraft. Nun steht eine gerichtliche Kontrolle behördlicher Entscheidungen zwar nicht mehr in Abhängigkeit von der UVP-Pflicht eines Vorhabens, jedoch ist die UVP-Pflicht für die Reichweite der inhaltlichen Prüfung einer Klage weiterhin von Bedeutung. Seit der Novelle fallen auch SUP-pflichtige Pläne und Programme in den Anwendungsbereich der Umweltklagen, weshalb Bebauungspläne und Flächennutzungspläne zum Gegenstand eines Normenkontrollantrags gemacht werden können. Die umfangreichste Novellierung seit dem Erlass des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) im Jahr 2006 stellt das Gesetz zu dessen Anpassung an europa- und völkerrechtliche Vorgaben dar, das am 02. Juni 2017 in Kraft getreten ist. Der Beitrag versteht sich als Fortsetzung der Auseinandersetzung mit dem Prozessrecht aus der Perspektive des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und möchte mit praktischen Problemen rund um das UmwRG vertraut machen, wie sie sich in der anwaltlichen Praxis in den ersten Monaten seit der Neufassung des Gesetzes gezeigt haben. Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zweierlei. Was nützen hohe umweltrechtliche Anforderungen, wenn von Vorhaben betroffene Bürger, benachbarte Gemeinden oder anerkannte Umweltverbände Verstöße nicht vor Gericht rügen können? Die Qualität und Effektivität einer umweltrechtlichen Prüfung von Plänen und Vorhaben hängt maßgeblich davon ab, wie weit die Gerichte kontrollieren können, ob die Behörden die rechtlichen Anforderungen eingehalten haben.