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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73459

Hinweise für Markierungen auf Flugbetriebsflächen (Ausgabe 2018)

Autoren
Sachgebiete 6.6 Fahrbahnmarkierungen
11.7 Flugplatzbefestigung

Köln: FGSV Verlag, 2018, 129 S., zahlr. B, T, Anhang (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 341/3) (W 1, Wissensdokumente). - ISBN 978-3-86446-215-3. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/h-markierung-auf-flugbetriebsflachen-pod

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun zum ersten Mal die "Hinweise für Markierungen auf Flugbetriebsflächen", Ausgabe 2018, herausgegeben. Ziel des Wissensdokuments ist es, anhand der Hinweise eine einheitliche Vorgehensweise aller deutschen Flughäfen bezüglich der Ausführung von Markierungsarbeiten auf Flugbetriebsflächen (Vorfeld und Rollfeld) zu ermöglichen. Der Arbeitskreis hat Hinweise und Vorgaben für die Ausführung, Geometrie, Lage und Unterhaltung sowie Anforderungen und Prüfungen von Markierungen unter Berücksichtigung der Besonderheiten von Markierungen auf Flugbetriebsflächen formuliert. Dazu kommen Hinweise zur Ausschreibung und Überprüfung von Markierungen. In den zahlreichen Anhängen zu diesen Hinweisen werden unter anderem Checklisten, Vordrucke und Abbildungen dargestellt. Insbesondere befinden sich ein umfangreicher Abbildungskatalog, der die wesentlichen Markierungszeichen auf Flugbetriebsflächen wiedergibt, sowie eine Baubeschreibung nebst Leistungsverzeichnis mit einzelnen Leistungspositionen in den Anlagen. Geometrie und Formgebung von Markierungen orientieren sich im Wesentlichen an den "Richtlinien für die Markierung von Straßen" (RMS) sowie an international vereinheitlichten Vorgaben für Flugbetriebsanlagen durch die EASA beziehungsweise ICAO. Die Genehmigungen beziehungsweise Auflagen zur Verkehrsinfrastruktur für Flugbetriebsanlagen der jeweiligen Flughäfen gemäß ihrer Zertifizierung sind im Einzelfall zu berücksichtigen. Voraussetzung für die Anwendung der aufgeführten Markierungen ist die Abstimmung der Grundsätze mit der obersten Luftfahrtbehörde oder der jeweiligen Genehmigungsbehörde der einzelnen Bundesländer.