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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74241

Parkhäuser und Tiefgaragen (3., überarbeitete Ausgabe)

Autoren
Sachgebiete 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Berlin: Deutscher Beton- und Bautechnik-Verein, 2018, 101 S., 14 B, 11 T, 90 Q, Anhang (DBV-Merkblattsammlung)

Bei der Erstellung von Parkhäusern und Tiefgaragen wird oft die planerische Vorarbeit in Bezug auf die Bedarfsplanung mit dem Bauherrn, die Dauerhaftigkeit und das Zusammenspiel der einzelnen Gewerke (Rohbau, Ausbau und Technische Ausrüstung) vernachlässigt. Im Allgemeinen werden Parkbauten als Hochbauten aufgefasst. Tatsächlich weisen diese Gebäude eher die Beanspruchungen von Verkehrsbauwerken, wie zum Beispiel Brücken, auf und sollten dementsprechend geplant werden. Auch in Bezug auf die Ausführung der einzelnen Gewerke ist eine erhöhte Sorgfalt dahingehend notwendig, dass alle Detailfragen im Vorfeld der Ausführung geklärt sein müssen, damit durch einzelne, nicht geplante Ausführungsschritte keine Beeinträchtigungen der Funktionalität und Dauerhaftigkeit der übrigen Konstruktion entstehen. Vor dem Hintergrund der Erfahrungen bei der Anwendung der fortgeschriebenen Regelwerke im Betonbau und der beiden Merkblattausgaben bei der Planung und Ausführung von Parkbauten in der Praxis fand eine mehrjährige Diskussion in der Fachöffentlichkeit statt, die in einem Fachkolloquium beim Deutschen Ausschuss für Stahlbeton zusammengefasst wurde. Im Ergebnis wurden Vorschläge für eine Anpassung der Regelungen zur Dauerhaftigkeit von Parkbauten auf Basis der gesammelten Erfahrungen erarbeitet. Diese Änderungen erforderten eine Aktualisierung einiger Inhalte des Merkblatts, die zu einer Überarbeitung in einem Arbeitskreis des DBV-Hauptausschusses Bautechnik bis zum Jahr 2018 geführt haben. Das Merkblatt behandelt in erster Linie die Anforderungen an die Planung und Ausführung neuer Parkbauten. Die Anwendung auf bestehende Parkbauten ist sinngemäß möglich, wobei einzelfallbezogene Bewertungen und Kompensationsmaßnahmen vorzusehen sind, die sich für Bestandsbauwerke typischerweise ergeben.