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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73824

Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen

Autoren E. Ternig
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten)

Verkehrsdienst 63 (2018) Nr. 8, S. 208-214, 14 Q

Parkraumnot - gerade in Innenstädten - führt dazu, dass auch in Einbahnstraßen schon mal rückwärts gefahren wird, um eine gerade frei werdende Parklücke zu nutzen. Dabei unterscheiden Literatur und Rechtsprechung, wie weit zurück gefahren werden darf. Der Beitrag betrachtet eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf etwas genauer. Darüber hinaus wird im Anschluss auf weitere Rechtsprechung zu dem Thema eingegangen.