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Detailergebnis zu DOK-Nr. 73859

Irritationsschutzwände - Berechnung nach dem neuen Merkblatt M EBGS-Lsw

Autoren D. Schäfer
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
7.0 Allgemeines, Klassifikation
15.0 Allgemeines, Erhaltung

Lärmbekämpfung 13 (2018) Nr. 6, S. 215-217, 5 B, 3 Q

Tierschutz hat mit Lärmschutz wenig gemein, sollte man meinen. Doch bei der genaueren Betrachtung können beide Aspekte vereint werden. Dies zeigt der Beitrag zum Thema lrritationsschutzwände. Diese können gleichzeitig dezenter Lärmschutz sein, wenn sie richtig geplant und umgesetzt werden. Zur Berechnung von lrritationsschutzwänden hat die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) ein neues Merkblatt "M EBGS-Lsw" veröffentlicht. In den letzten Jahren taucht im Verkehrswegebau zunehmend der Begriff "Irritationsschutzwände" auf. Er leitet sich vom lateinischen "irritare" irren ab und bedeutet so viel wie stören, verwirren oder ablenken. Irritationsschutzwände dienen dazu, Tiere vor den vom Menschen verursachten Verkehrsbewegungen zu schützen und ihnen sichere Querungen von Verkehrswegen zu ermöglichen. Wie und wo Querungshilfen angelegt werden regelt das Merkblatt "M AQ - Merkblatt zur Anlage von Querungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen" der FGSV, das im Vernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgestellt wurde. Darin werden folgende Definitionen gewählt: "Irritationsschutzwände, Überflughilfen, Leit- und Sperreinrichtungen". Irritationsschutzwände sind Wände, die sich auf Überführungen quer zur Straße beziehungsweise oberhalb von Unterführungen längs zur Straße befinden. Diese dienen zum Schutz der querenden Tiere vor störenden Einflüssen wie insbesondere Lärm und Licht. Irritationsschutzwände auf Talbrücken oder Gewässerunterführungen können durch winddurchlässige Wandelemente zum Schutz vor Kollisionen erhöht werden.