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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74573

BVerfG: Kfz-Kennzeichenkontrollen 2

Autoren M. Engelmann
P. Laux
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung

Infrastrukturrecht 16 (2019) Nr. 5, S. 137-138, 1 Q

Eine automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrolle begründet Eingriffe in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aller Personen, deren Kennzeichen in die Kontrolle einbezogen werden, auch wenn das Ergebnis zu einem "Nichttreffer" führt und die Daten sogleich gelöscht werden (Abweichung von BVerfGE 120, 378). Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen müssen angesichts ihres Eingriffsgewichts dem Schutz von Rechtsgütern von zumindest erheblichem Gewicht oder einem vergleichbar gewichtigen öffentlichen Interesse dienen. Die automatisierte Kennzeichenerfassung gewinnt zunehmend an Bedeutung. Sie wird einerseits als polizeiliches Mittel zur Erweiterung polizeilicher Kontrollstellen genutzt und andererseits im Bereich der Section-Control herangezogen. Die Erfassung des Kennzeichens in Verbindung mit Ort, Datum, Uhrzeit und Fahrtrichtung des Fahrzeugs stellt einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar. Dies war bisher abhängig davon, ob die Daten unmittelbar nach der Erfassung und Auswertung unwiderruflich gelöscht werden oder nicht. Aufgrund der Schwere des Eingriffs bedarf die Kfz-Kennzeichenkontrolle einer besonderen Rechtfertigung.