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Detailergebnis zu DOK-Nr. 74700

Planungsleitfaden Radschnellverbindungen: Nordrhein-Westfalen gibt verbindliche Regeln für den Bau von Radschnellverbindungen heraus

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Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege

Nahmobil (2019) Nr. 13, S. 9-11, B

Radfahren entlastet Straßen und Umwelt, kostet wenig, fördert die Gesundheit und macht auch noch Spaß. Als Pedelec ist das Fahrrad auch auf längeren Strecken für viele Menschen eine echte Alternative zum Auto. Darum wird mit Nachdruck an dem Ziel gearbeitet, in Nordrhein-Westfalen ein gut ausgebautes und sicheres Radverkehrsnetz im besten Standard zu bauen. Die höchste Kategorie von Radverkehrsanlagen sind Radschnellverbindungen. Sie bestehen aus besonders breiten und komfortabel zu befahrenden Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Auf ihnen soll der regionale und städtische Radverkehr geführt, gebündelt und beschleunigt werden. Radfahrende gelangen möglichst ohne Umwege, Kurven oder größere Unterbrechungen durch Kreuzungen und Einmündungen schnell, bequem und sicher an ihr Ziel. Der "Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb" von Radschnellverbindungen in Nordrhein-Westfalen regelt alle notwendigen Details, um einen hohen und gleichbleibenden Standard für schnelle Radverbindungen zu gewährleisten. Er wird als Loseblatt-Sammlung erscheinen und ist für die in der Baulast des Landes liegenden regionalen Radschnellverbindungen verbindlich. Für kommunale Radschnellverbindungen wird den Kommunen die Anwendung empfohlen. Im Artikel werden einige Aspekte aus dem Leitfaden vorgestellt. Ziel ist es, mehr Menschen auf das Fahrrad zu bringen. Dazu müssen hohe Radverkehrsaufkommen mit mehr als 2 000 Radfahrenden pro Tag in kurzer Reisezeit abgewickelt werden können.