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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75071

Pendeln: was wir uns leisten

Autoren R. Follmer
Sachgebiete 5.0 Allgemeines (Verkehrsplanung, Raumordnung)
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen

PLANERIN (2019) Nr. 5, S. 7-9, 3 B

Üblicherweise werden unter den "Pendlern" im statistischen Sinn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verstanden, deren Arbeits- und Wohnort nicht in derselben Gemeinde liegen. Diese Abgrenzung greift jedoch aus zwei Gründen zu kurz, wenn das Pendeln aus der Perspektive der Raumplanung und Mobilitätsforschung unter die Lupe genommen werden soll. Zum einen pendeln nicht nur sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, denn Selbstständige und Beamte machen sich ebenso auf den morgendlichen Weg zur Arbeit. Zum anderen führt die Definition, nach der zum Pendeln immer mindestens eine Gemeindegrenze überschritten werden muss, aufgrund regional unterschiedlicher Gebietsreformen und Gemeindeabgrenzungen hinsichtlich einer bundesweiten Vergleichbarkeit in die Irre. Man ist also gut beraten, die enge Pendler-Abgrenzung hinter sich zu lassen. Sie ist nur zweckdienlich, um die Aussagegrundlage der bekannten Pendlerstatistik zu verstehen und deren Angaben richtig einzuordnen. Wenn es darum geht, den Alltagsverkehr zu quantifizieren und das Pendeln planerisch adäquat zu fassen, darf es keine Rolle spielen, mit welchem Beschäftigungsverhältnis im Hintergrund zur Arbeit gefahren wird oder ob ein Pendlerweg von beispielsweise fünf Kilometern eine Gemeindegrenze überschreitet oder nicht. Aus dieser Perspektive sollten alle Wege von oder zur Arbeit in den Fokus genommen werden, also der "Berufsverkehr" im engeren Sinn.