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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75092

Sicherheit und Nutzbarkeit markierter Radverkehrsführungen

Autoren M. Schreiber
O. Berger
Sachgebiete 5.5 Radverkehr, Radwege
6.3 Verkehrssicherheit (Unfälle)

Straßenverkehrstechnik 63 (2019) Nr. 12, S. 858-865, 9 B, 3 T, zahlr. Q

Für den Radverkehr wurden in den letzten Jahren vermehrt Radfahr- und Schutzstreifen markiert. In einem Forschungsprojekt der Unfallforschung der Versicherer (UDV) wurde die Verkehrssicherheit dieser Anlagen nun umfassend untersucht. Wie die Untersuchung zeigt, fühlen sich viele Radfahrer auf den markierten Anlagen nicht sicher. Als unfallauffällig zeigten sich insbesondere schmale Streifen und Streifen, neben denen geparkt wird. Auf den Streckenabschnitten geschehen viele Unfälle durch ruhenden Verkehr, mehrheitlich im Zusammenhang mit geöffneten Fahrzeugtüren. Beim Überholen von Radfahrern auf den Streifen unterschreitet fast jeder zweite Kfz-Führer einen Seitenabstand von 150 cm. Die überholenden Kfz-Führer orientieren sich dabei vor allem an den Markierungen auf der Fahrbahn und reagieren nur unzureichend auf die Position der Radfahrer. Es wird empfohlen, sowohl bei Radfahr- als auch bei Schutzstreifen einen verbindlichen Sicherheitstrennstreifen zum ruhenden Verkehr zu markieren. Radfahr- und Schutzstreifen sollten darüber hinaus mindestens 1,85 m breit sein und Radfahrstreifen zusätzlich einen Sicherheitstrennstreifen von 0,75 m Breite zur Kfz-Fahrbahn erhalten. Bei der Anlage von Schutzstreifen sollte ferner die Breite der verbleibenden Restfahrbahn für den Kfz-Verkehr mindestens 5 m betragen.