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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75209

Lösemittel im Asphaltlabor - Aktueller Stand

Autoren M. Schellenberger
A. Alisov
Sachgebiete 9.0 Allgemeines, Prüfverfahren, Probenahme, Güteüberwachung
9.1 Bitumen, Asphalt

Straße und Autobahn 71 (2020) Nr. 1, S. 7-12, 1 B, zahlr. Q

Die Qualitätssicherung im Asphaltlabor und die Kontrollprüfung von Asphaltmischgut erfolgen seit vielen Jahren über die nachträgliche Analyse und Zerlegung des Materials in seine Einzelbestandteile mit anschließender Bestimmung der Zusammensetzung sowie gegebenenfalls weiterführender physikalischer Eigenschaften. Für diese Tätigkeiten wird Lösemittel verwendet, im überwiegenden Anteil ist dies Trichlorethen (Tri). Der Gesundheitsgefährdung von Tri wurde in der Vergangenheit dadurch Rechnung getragen, dass Prüfverfahren zum Standard entwickelt werden konnten, bei denen statt Lösemittel ungefährliches Substitut (zum Beispiel Wasser bei der Rohdichtebestimmung) zum Einsatz kommt. Mit Aufnahme von Tri in die Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe der Europäischen Chemikalienverordnung REACH im Jahr 2010 begann ein Prozess, nach dessen Abschluss Tri unter Auflagen noch bis April 2023 im Asphaltlabor verwendet werden kann. Für die verbleibende Zeit bis dahin gibt es die dringende Notwendigkeit, tragfähige Alternativen zu finden und diese im Technischen Regelwerk zu verankern.