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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75138

Das Bundes-Klimaschutzgesetz

Autoren J. Scharlau
L. Swieykowski-Trzaska
F. Keimeyer
S. Klinski
S. Sina
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 1-2, S. 1-8

Der Beitrag stellt das im November 2019 verabschiedete Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) mit seinen Kernregelungen vor und diskutiert seine rechtliche und praktische Bedeutung. Das Klimaschutzgesetz gibt dem Bund einen rechtlich verbindlichen Handlungsrahmen vor. Es soll sicherstellen, dass Deutschland die nationalen Klimaschutzziele und die von der EU bis 2030 festgelegten Minderungsbeiträge auch tatsächlich erreicht. Grundlage ist dabei das langfristige Ziel der Klimaneutralität bis 2050. Das Bundes-Klimaschutzgesetz ist das Ergebnis langjähriger Bemühungen um ein "Hauptgesetz" für die deutsche Klimaschutzpolitik. Als auslösender Faktor diente dabei der britische Climate Change Act, der 2008 als weltweit erstes nationales Klimaschutzgesetz mit verbindlichen Minderungszielen für Treibhausgase (THG) verabschiedet worden war. Nachfolgende Initiativen, ein vergleichbares Gesetz in Deutschland zu etablieren, konnten sich in den Folgejahren nicht durchsetzen, obwohl Wissenschaft und Praxis Ausgestaltungsvorschläge unterbreiteten und eine zunehmende Anzahl anderer Staaten diesen Weg beschritt. Allerdings wurden inzwischen in neun Bundesländern Landes-Klimaschutzgesetze verabschiedet. Als sich abzeichnete, dass die Bundesregierung ihr selbstgesetztes Ziel, die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu mindern, deutlich verfehlen würde, vereinbarten die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag 2018, ein Gesetz zu verabschieden, das die Einhaltung der Klimaschutzziele 2030 gewährleistet. Vor diesem Hintergrund erarbeitete das Bundesumweltministerium (BMU) einen ersten, der Öffentlichkeit im Februar 2019 bekannt gewordenen Referentenentwurf. Aufgrund von Meinungsverschiedenheiten zwischen den Regierungsfraktionen kam es jedoch erst am 20.9.2019 im zwischenzeitlich gebildeten Klimakabinett zu einer politischen Einigung: In den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030, das die Grundlage für das so genannte Klimapaket der Bundesregierung bildet, wurden zentrale Elemente eines Klimaschutzgesetzes festgelegt. Nach entsprechender Überarbeitung wurde der Gesetzentwurf am 22.10.2019 in den Bundestag eingebracht.