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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75412

Technische Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten: TP KoSD-19 (Ausgabe 2019)

Autoren
Sachgebiete 6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)
14.5 Akustische Eigenschaften (Lärmminderung)

Köln: FGSV Verlag, 2019, 14 S., 3 B, 3 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 053) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-257-3. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/tp-kosd-19

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat zum ersten Mal die "Technischen Prüfvorschriften zur Korrekturwertbestimmung der Geräuschemission von Straßendeckschichten" (TP KoSD-19), Ausgabe 2019, herausgegeben. Für die verbindliche Einführung der RLS-19 (FGSV 052), die ebenfalls erschienen sind, und der TP KoSD-19 für die Regelungen nach der 16. BImSchV (Bundesimmissionsschutz-Verordnung) ist eine Änderung der 16. BImSchV erforderlich. Denn die 16. BImSchV verweist auf den Berechnungsteil der RLS und künftig auch auf die TP KoSD-19. Damit werden die RLS-19 und die TP KoSD-19 Bestandteil der Verordnung und sind für die Regelungen der 16. BImSchV dann zwingend anzuwenden. Eine Änderung der "Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen" (RLS-90), Ausgabe 1990, wurde erforderlich, da zum Beispiel die den Berechnungsvorschriften zugrunde liegenden Emissionsannahmen noch auf Untersuchungen der Fahrzeugflotten der 1970er-Jahre basieren. Die Fahrzeugtechnik hat sich zwischenzeitlich fortentwickelt. Zudem regelt das neue Verfahren aus den neuen TP KoSD-19, wie die lärmmindernden Eigenschaften von Deckschichten rechtssicher festgelegt und in der Berechnung berücksichtigt werden können. Die RLS-19 sowie die TP KoSD-19 wurden bekannt gemacht und das Verfahren zur Änderung der 16. BImSchV wurde eingeleitet. Im Rahmen des Verfahrens zur Änderung der 16. BImSchV wird eine Abstimmung mit den Ressorts, eine Länder- und Verbändeanhörung sowie eine Anhörung der beteiligten Kreise (§ 51 BImSchG) durchgeführt. Die Richtlinien selbst sind nicht Gegenstand des Verordnungsänderungsverfahrens. Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss findet eine Befassung des Bundestages und des Bundesrates statt. Danach wird ein Inkrafttreten der Änderungen erwartet. Erst nach Inkrafttreten der Änderungen können die RLS-19 und die TP KoSD-19 im Rahmen der Regelungen nach der 16. BImSchV gelten. Bis dahin sind ausschließlich die RLS-90 im Rahmen der Regelungen der 16. BImSchV zu verwenden. Die TP KoSD-19 behandeln Begriffe, Definitionen, Abkürzungen und Symbole und sie beschreiben das Verfahren zur Bestimmung der in den RLS-19 verwendeten Straßendeckschichtkorrekturwerte von Straßendeckschichten, Pflasterdecken und Plattenbelägen. Die Korrekturwerte für Straßendeckschichten werden für die Geschwindigkeitsbereiche IO (innerorts) und AO (außerorts) getrennt für Pkw und Lkw ermittelt. Damit ergeben sich (maximal) vier Korrekturwerte für jeden Straßendeckschichttyp (SDT). Diese werden aus Messungen nach dem Statistischen Vorbeifahrtverfahren (SPB) und nach dem Nahfeldverfahren (CPX) abgeleitet.