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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75383

Der neue UVP-Bericht - Anforderungen des novellierten Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung

Autoren S. Balla
J. Borkenhagen
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 33 (2019) Nr. 2, S. 82-90, 1 B, zahlr. Q

Im Jahr 2017 wurde das Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) auf der Basis der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU inhaltlich deutlich erweitert, neu gegliedert und sprachlich erheblich überarbeitet. Eine wesentliche Änderung betrifft die Unterlagen des Vorhabenträgers zur Umweltverträglichkeit (UVP). Während bisher keine spezifische Berichtsform für diese Unterlagen gesetzlich vorgegeben war, ist zukünftig vom Vorhabenträger gemäß § 16 UVPG ein UVP-Bericht zu erstellen. Der Artikel beschreibt die wesentlichen Neuregelungen zum UVP-Bericht und ihre praktische Relevanz in zukünftigen UVP-Verfahren. Die neue Anlage 4 zum UVPG enthält zahlreiche detaillierte Anforderungen, die ein UVP-Bericht enthalten muss, soweit sie für das Vorhaben von Bedeutung sind. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass viele Punkte bereits nach altem Recht gefordert waren, nun allerdings explizit im Gesetz formuliert sind. Zukünftig ist daher besondere Sorgfalt geboten, um einen aus gesetzlicher Sicht vollständigen UVP-Bericht zu erstellen. Entsprechend fordert § 16 Abs. 7 UVPG spezifische Maßnahmen zur Gewährleistung einer ausreichenden fachlichen Qualität des UVP-Berichts. Neue Anforderungen ergeben sich insbesondere in Bezug auf schwere Unfälle und Katastrophen, Auswirkungen auf das globale Klima (Treibhausgasemissionen und -senken), Klimaanpassung sowie die Überwachung von Umweltauswirkungen. Dazu ist - etwa in Forschungsvorhaben und Leitfäden - eine Methodenentwicklung und -standardisierung erforderlich, die ein einheitliches fachliches Verständnis zu den notwendigen Untersuchungen und Beschreibungen schafft.