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Detailergebnis zu DOK-Nr. 75378

Inklusion neuer Mobilitätsformen in den urbanen Verkehr: Erweiterung und Anpassung des Personenbeförderungsgesetzes

Autoren M. Kment
Sachgebiete 3.0 Gesetzgebung
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr

Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 39 (2020) Nr. 6, S. 366-370, 47 Q

Dieselskandal, Klimawandel, Staus und ausgelastete Infrastrukturen sind Problemfelder, die sich aktuell bei der Betrachtung des städtischen Verkehrs aufdrängen. Ihre Bewältigung soll am besten sofort gelingen und zugleich nachhaltig erfolgen, also zukunftsgerichtet und ökologisch verträglich sein, soziale und ökonomische Interessen wahren und möglichst in einen gesellschaftlichen Diskurs eingebettet werden. Es wird wenig verwundern, dass es durchaus vielfältige, teilweise völlig voneinander unabhängige und bisweilen auch entgegengerichtete Lösungsansätze gibt, um sich diesem Ziel zu nähern. Der Beitrag will sich mit einem Aspekt der lebhaft geführten Diskussion befassen: der Ertüchtigung des Rechts des öffentlichen Personenverkehrs. Er sucht nach rechtlichen Veränderungen des Personenbeförderungsgesetzes, um neue Mobilitätsformen in den urbanen Verkehr zu integrieren. So sollen nachhaltige Alternativen zu den klassischen Bewegungsformen eine Chance bekommen. Das Recht des öffentlichen Personenverkehrs kann in Deutschland bis in das 17. Jahrhundert zurückverfolgt werden; dort beginnt es mit der Gestaltung des Postkutschenwesens. Seit diesem Zeitpunkt hat es viele Wandlungsprozesse durchlaufen und sich den technischen Veränderungen stetig angepasst. Ein derartiger Wandel scheint nunmehr wieder erforderlich, denn neue Formen der Personenbeförderung, wie App-gestützte Pooling-Dienste oder Mobilitätsvermittlungsplattformen, drängen auf den Markt und zeigen einen deutlich spürbaren verkehrspolitischen und ökologischen Vorteil gegenüber dem mobilisierten Individualverkehr (MIV). Eine Reduzierung gerade dieses noch immer dominanten MIV dürfte auf dem Weg zu einer ökologisch ersehnten Verkehrswende unumgänglich sein.