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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76324

Technische Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen: Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik: TP Oberflächenbild-StB 20 (Ausgabe 2020)

Autoren
Sachgebiete 11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer
12.0 Allgemeines, Management
11.0 Allgemeines (Merkblätter, Richtlinien, TV)

Köln: FGSV Verlag, 2020, 17 S., 5 B, 3 T (Hrsg.: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen) (FGSV 434/1) (R 1, Regelwerke). - ISBN 978-3-86446-281-8. - Online-Ressource: Zugriff über: www.fgsv-verlag.de/tp-oberflachenbild-stb-20

Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat nun zum ersten Mal die "Technischen Prüfvorschriften für die Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen, Teil: Bildaufnahme- und Auswertetechnik" (TP Oberflächenbild-StB 20), Ausgabe 2020, herausgegeben. Diese sind mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 22/2020 des BMVI eingeführt worden. Die TP regeln die technischen Anforderungen an die Bildaufnahme- und Auswertetechnik bei der Erfassung von Substanzmerkmalen (Oberfläche) mit schnellfahrenden Messsystemen. Weiterhin werden die allgemeinen Messvoraussetzungen, die Erfassung und Aufarbeitung der Messdaten sowie die erforderlichen Verfahren zur Gütesicherung definiert. Mittels der Frontkamera- und Oberflächenbilder können Schadensmerkmale (Risse, Flickstellen etc.), die mitbestimmend sind für den Substanzwert (Oberfläche) der Straße, standardisiert erfasst, dokumentiert und quantifiziert werden. Die Technischen Prüfvorschriften werden angewendet für Messungen im Rahmen der Zustandserfassung und -bewertung (ZEB), bei Bauverträgen (Abnahmen beziehungsweise Messungen vor Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche) sowie bei sonstigen Messungen. Unter dem Begriff Messung wird im Sinne dieser Technischen Prüfvorschriften die Aufnahme und Speicherung der Fahrbahnoberflächenbilder und Frontkamerabilder sowie aller zugehörigen Begleitdaten (Wegstrecke, Lokalisierung etc.) verstanden. Die lokalisierten Bilder bilden die Eingangsgrößen für die Auswertung zur Ermittlung der Substanzmerkmale (Oberfläche). Das Vorgehen der Auswertung ist gesondert geregelt. Behandelt werden Begriffsbestimmungen, technische Anforderungen an das schnellfahrende Messsystem, Messungen, die Datenerfassung und -verarbeitung, technische Anforderungen an die Auswertetechnik und die Gütesicherung.