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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76271

Auswirkungen des Klimawandels auf die Umweltverträglichkeitsprüfung

Autoren K.-E. Köppke
G. Buchholz
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

Immissionsschutz 25 (2020) Nr. 4, S. 166-170, 1 B, 4 Q

Seit 2017 verlangt das UVP-Recht ausdrücklich, auch die Anfälligkeit von Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu berücksichtigen. Im Rahmen des vom Umweltbundesamt beauftragten und mit Bundesmitteln geförderten Forschungsvorhabens FKZ 3717 13 1030 "UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU und Klimawandel" haben die Verfasser geprüft, welche praktischen Folgen sich daraus ergeben. Der Beitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse des Abschlussberichts (UBA 2020) zusammen. Mit der Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie 2014/52/EU ins deutsche Recht wurden 2017 erstmals ausdrücklich Anforderungen zur Berücksichtigung von Klimaänderungen in das UVPG und die für immissionsschutzrechtliche Verfahren vorrangige Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) aufgenommen. Nicht nur die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima (Treibhausgasemissionen, Veränderung des Kleinklimas), sondern auch die Folgen des Klimawandels für die Umweltauswirkungen des Vorhabens müssen betrachtet werden. Nur die Berücksichtigung der Folgen des Klimawandels in der UVP, nicht diejenige seiner Ursachen, waren Gegenstand des von den Verfassern bearbeiteten Forschungsvorhabens des Umweltbundesamts. Dazu wurden die rechtlichen und fachtechnischen Grundlagen und die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen für den Vollzug ermittelt. Diese werden im Artikel zusammenfassend dargestellt.