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Detailergebnis zu DOK-Nr. 76287

Die Bedeutung von Vorsorgewerten in Umweltprüfungen am Beispiel Feinstaub PM2,5: UVP-Merkblatt 02

Autoren D. Heller
Sachgebiete 5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz

UVP-report 34 (2020) Nr. 2, 4 S., 1 B

Bei der gesundheitlichen Bewertung in Umweltprüfungen ist es erforderlich, Bewertungsmaßstäbe heranzuziehen, die dem Vorsorgeaspekt Rechnung tragen. In ihren "Leitlinien Schutzgut Menschliche Gesundheit" hat die UVP-Gesellschaft den bei Umweltprüfungen erforderlichen Vorsorgeaspekt herausgearbeitet und gibt konkrete Bewertungshilfen, um die möglichen Auswirkungen von Umweltnoxen auf die menschliche Gesundheit im Hinblick auf eine wirksame Umweltvorsorge beurteilen zu können. Vorsorge bedeutet nach Auffassung der AG Menschliche Gesundheit in der UVP-Gesellschaft, auch bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Schäden für Umwelt und Gesundheit zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden. Durch die Einhaltung von Vorsorgewerten soll ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt und die einzelnen Schutzgüter wie die menschliche Gesundheit und die Bevölkerung erreicht werden. Im UVP-Merkblatt soll die Bedeutung von Vorsorgewerten beziehungsweise Beurteilungswerten, welche sich der Vorsorge zumindest annähern, und deren Unterschied zu Werten der Gefahrenabwehr verdeutlicht werden. Dies wird am Beispiel der gesundheitlichen Bewertung von Feinstaub PM2,5 aufgezeigt. Als Feinstaub bezeichnet man Teilchen in der Luft, die nicht sofort zu Boden sinken, sondern eine gewisse Zeit in der Atmosphäre verweilen. Je nach Korngröße der Staubteilchen wird der Feinstaub in sogenannte Fraktionen unterteilt.