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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77141

Entwicklung eines Ansatzes zur Messung der Rissintensität durch räumliche Geodatenanalyse unter Verwendung von GIS und einem automatischen Datenerfassungssystem (Orig. engl.: Developing an approach for measuring the intensity of cracking based on geospatial analysis using GIS and automated data collection system)

Autoren M. Fakhri
R.S. Dezfoulian
A. Golroo
B. Makkiabadi
Sachgebiete 11.1 Berechnung, Bemessung, Lebensdauer

International Journal of Pavement Engineering 22 (2021) Nr. 5, S. 582-596, 14 B, 7 T, zahlr. Q

Bei einer messtechnischen Zustandserfassung werden Oberflächenbilder der Fahrbahn erfasst, durch deren Auswertung die Indikatoren der Substanzmerkmale ermittelt werden. Rissschadensbilder lassen sich differenzieren durch die Flächenausdehnung, die Rissweite und die Intensität der Risse und somit detailliert charakterisieren. Die Rissintensität kann durch den Rissabstand ausgedrückt und durch Auswertung der räumlichen Verteilung der Risse ermittelt werden. Beschrieben werden Verfahren zur Berechnung der Rissabstände aus vorliegenden georeferenzierten Oberflächenbildern, die eine Analyse der Punktmuster im Geografischen Informationssystem (GIS) ermöglichen. Mehrere Prozesse, wie Bildverarbeitung, Rissbeurteilung und eine Spezifizierung repräsentativer Punkte sind notwendig, bevor die räumliche Analyse durchgeführt werden kann. Hierbei wird die Berechnung des "Nächster-Nachbar-Index" (NNI) verwendet, um die Rissabstände (Rissintensität) zu ermitteln. Gleichzeitig wird das Rissmuster für den betreffenden Fahrbahnabschnitt identifiziert. Dabei wird zwischen Längs-, Quer- und Netzrissen unterschieden. Eine Evaluation des Verfahrens wurde anhand der Oberflächenbilder von acht Fahrbahnflächen (3 m x 20 m und 3 m x 11 m) des Hauptstraßennetzes in der iranischen Provinz Kermanshah durchgeführt. Die Identifizierung des Risstyps anhand des Rissverlaufs und der Rissintensität bilden eine wesentliche Grundlage, um Aussagen zur möglichen Rissursache abzuleiten und damit geeignete Erhaltungsmaßnahmen festlegen zu können.