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Detailergebnis zu DOK-Nr. 77273

Berliner Mobilitätsgesetz als Grundstein der Verkehrswende

Autoren H. Reupke
Sachgebiete 0.2 Verkehrspolitik, Verkehrswirtschaft
3.0 Gesetzgebung
5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)

Straßenverkehrstechnik 65 (2021) Nr. 10, S. 753-759, 4 B

Bislang gab es auf Landesebene nur für den öffentlichen Personennahverkehr gesetzliche Grundlagen zur Entwicklung von Mobilität und Verkehr. Mit dem Mobilitätsgesetz wurde erstmals eine Gesetzesgrundlage für die Weiterentwicklung und das Zusammenwirken aller Verkehrsarten geschaffen. Es ergänzt dabei die bestehenden bundeseinheitlichen Gesetze, Verordnungen und Planwerke und schafft gleichzeitig die rechtlichen Rahmenbedingungen, um auch unter geänderten Umfeldbedingungen (öffentliche Meinung, wachsende Stadt, Digitalisierung, alternde Stadtgesellschaft, Klimawandel) die grundlegenden Ziele der Mobilitätsgewährleistung zu bewältigen, und dies auf möglichst sichere ("Vision Zero") und stadtverträgliche Weise sowie unter Einbeziehung der Umwelt- und Klimaschutzziele des Landes Berlin. Ziel ist eine zukunftsfähige Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur und eine stadtverträgliche Umverteilung des öffentlichen Raums: statt einer verkehrsgerechten Stadt ist das Ziel ein "menschen- und stadtgerechter Verkehr".