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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78274

Belege für die Auswirkungen des Fahrradverkehrs auf die Pkw-Fahrgeschwindigkeiten auf städtischen Straßen ohne Fahrradstreifen (Orig. engl.: Evidence from urban roads without bicycle lanes on the impact of bicycle traffic on passenger car travel speeds)

Autoren J.S. Schaefer
M. Figliozzi
A. Unnikrishnan
Sachgebiete 5.3 Stadtverkehr (Allgemeines, Planungsgrundlagen)
5.5 Radverkehr, Radwege
6.1 Verkehrserhebungen, Verkehrsmessungen

Transportation Research Record: Journal of the Transportation Research Board Vol. 2674, H. 7, 2020, S. 87-98, 8 B, 7 T, 21 Q. - Online-Ressource: verfügbar unter: http://journals.sagepub.com/home/trr

Eine von einigen Pkw-Nutzenden geäußerte Sorge in Bezug auf die Anwesenheit von Fahrrädern auf städtischen Straßen ohne Radwege oder Fahrradstreifen, die in einem Teil der Verkehrsliteratur diskutiert wird, ist, dass Radfahrer die motorisierten Fahrzeuge verlangsamen und daher Staus verursachen. Die Untersuchung der Portland State University (Oregon, USA) beantwortet diese Frage: Verringern Fahrräder die Fahrgeschwindigkeit von Pkw auf städtischen Straßen ohne Radwege? Zur Beantwortung der Frage wurde eine detaillierte vergleichende Analyse der Fahrgeschwindigkeiten von Pkw auf weniger befahrenen städtischen Straßen ohne Radwege durchgeführt. Untersucht wurden die Geschwindigkeitsverteilungen, der Mittelwert sowie die 50 %- und 85 %-Geschwindigkeit für zwei Szenarien: ein Pkw, dem ein Fahrrad vorausging und ein Pkw, dem ein anderer Pkw vorausging. Die Geschwindigkeiten im Spitzenstundenverkehr und bei 24-Stunden-Belastung wurden mithilfe von t-Tests und Konfidenzintervallen analysiert. Obwohl einige statistisch signifikante Unterschiede zwischen den Szenarien 1 und 2 festgestellt wurden, lagen die tatsächlichen Geschwindigkeitsunterschiede im Allgemeinen in der Größenordnung von 1 mph oder weniger. Daher wurden die Unterschiede bei den Geschwindigkeiten von Fahrzeugen des motorisierten Personenverkehrs mit und ohne Radverkehr aus praktischer Sicht als vernachlässigbar eingestuft.