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Detailergebnis zu DOK-Nr. 78264

Die Entwicklung der Bundeskompensationsverordnung - von 2013 bis heute

Autoren S. Lütkes
Sachgebiete 3.10 Umwelt-/Naturschutzrecht
5.7 Landschaftsgestaltung, Ökologie, UVP

UVP-report 35 (2021) Nr. 4, S. 143-151, 1 B, zahlr. Q

Auch im Naturschutzrecht ist Standardisierung möglich. Und zwar ist dies mit der im Jahr 2020 in Kraft getretenen Bundeskompensationsverordnung (BKompV) auf dem Feld der Eingriffsregelung gelungen. Die BKompV deckt wesentliche Bereiche derjenigen Vorhaben ab, die dem Feld der öffentlichen Infrastruktur einschließlich der Offshore-Windenergienutzung und der Energieverteilung durch Energiefreileitungen und Erdkabel zuzurechnen sind. Auf diesem Feld unterliegen Eingriffe in Natur und Landschaft, soweit sie von Bundesbehörden zugelassen werden, einem einheitlichen Vermeidungs-, Erfassungs- und Bewertungssystem. Auch die Festsetzung des Ersatzgelds erfolgt für diese Vorhaben nach einheitlichen Maßstäben. Und zwar in rechtsverbindlicher Form, sodass im Anwendungsbereich der BKompV verbindliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten, also Vorhabenträger, Behörden und auch Gerichte gelten. Zur Implementierung eines einheitlichen Vollzugs und einer rechtssicheren Anwendung gibt es seit November 2021 eine "Handreichung zum Vollzug der Bundeskompensationsverordnung". Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz wird auch zukünftig die Etablierung eines einheitlichen Vollzugs der BKompV aktiv begleiten.